Bewertung für Berufsausübung
Bitte beachten Sie vor der Antragstellung:- Mit Inkrafttreten des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes – AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016 in der geltenden Fassung, in der geltenden Fassung werden Bewertungen ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung vorgenommen. Weitere Informationen zum AuBG hier.
- Zwingende Voraussetzung für eine Bewertung ist ein Wohnsitz in Österreich oder in einem EU-Mitgliedstaat. Dieser ist mittels aktueller ZMR-Meldebestätigung oder behördlicher Meldebestätigung aus dem betreffenden EU-Mitgliedstaat nachzuweisen. Anträge ohne Meldebestätigung können nicht erledigt werden.
- Die Führung von akademischen Graden ist nicht Gegenstand der Bewertung. Die Rechtsgrundlage für die Führung akademischer Grade in Österreich ergibt sich aus § 88 in Verbindung mit § 116 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002.
- Zur Erfüllung der Verpflichtung zur statistischen Erfassung gemäß Bildungsdokumentationsgesetz 2020 – BilDokG 2020, BGBl. I Nr. 20/2021, ist die Sozialversicherungsnummer oder bei Studierenden das Ersatzkennzeichen oder die Angabe „Ich besitze keine Sozialversicherungsnummer in Österreich“ einzufügen.
- Die ausländische Original-Verleihungsurkunde über den Abschluss eines Hochschulstudiums muss als öffentliche Urkunde im Ausstellungsstaat von den zuständigen Behörden beglaubigt (=legalisiert) sein. Ergibt die Vorprüfung der Unterlagen, dass die diplomatischen Beglaubigungen fehlen oder unvollständig sind, wird der Antrag zur Verbesserung zurückgestellt. Nähere Informationen zur diplomatischen Beglaubigung finden Sie hier.
Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Einrichtung:
Erforderliche Dokumente in Farbe:
Verleihungsurkunden (Diplome) über die abgeschlossene(n) Hochschulstudien im Original (in jeweiliger Landessprache) mit vollständiger diplomatischer Beglaubigung (=Legalisierung der Urkunde), wenn dies im persönlichen Antragsformular als zwingende Voraussetzung aufscheint
Bitte begrenzen Sie das Dokument auf eine Länge von maximal 3 Seiten.Liste(n) der Prüfungsfächer (Transcript of Records, Credentials, Markslist) und wenn vorhanden: Diploma Supplement zu Diplom(en)
Beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung (eines beeideten Übersetzers) der Verleihungsurkunde, wenn dies im persönlichen Antragsformular als zwingende Voraussetzung aufscheint
Meldebestätigung (ZMR-Ausdruck) oder EU-Meldebestätigung, aus der Ihre Wohnadresse hervor geht.
Reisepass oder Personalausweis
Optionale Dokumente:
Urkunde über allfällige Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde)
Reifezeugnis
Hochschulaufnahmeprüfung
Anforderungen für den Dokumenten‑Upload
- Bitte laden Sie alle Dokumente als PDF-Datei hoch.
- Jedes hochgeladene Dokument darf max. 20 MB groß sein.
- Die Dokumente müssen gut lesbar sein.
Wenn wir Dokumente nicht lesen können, schicken wir Ihnen den Antrag zurück. Sie müssen dann die Dokumente noch einmal in lesbarem Format hochladen.
Wenn wir den Antrag an Sie zurückschicken müssen, reihen wir Sie ans Ende der Bearbeitungsschlange. Das bedeutet, dass es viel länger dauert, bis Ihr Antrag abgeschlossen ist.
- Für mehrseitige Dokumente: Alle Seiten des Dokuments müssen in einer Datei zusammengefasst sein. Die Seiten müssen in der richtigen Reihenfolge sein.
Grenzüberschreitendes Studium
Für Grenzüberschreitende Studien sind außerdem folgende Dokumente erforderlich:Ausländischer Studienteil (Transkript der ausländischen Hochschule)
Österreichischer Studienteil (Transkript der österreichischen Hochschule), falls beteiligt