Antrag und Kostenbeteiligung
Für jeden neuen Antrag auf Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke wird eine Zahlung erforderlich. Nach Vorprüfung der Unterlagen wird der Antragsteller/ die Antragstellerin um Zustimmung zur Zahlung ersucht, anderenfalls wird der Antrag unwiderruflich gelöscht.
Die Bewertung dient dem Zweck der Verwendung am Arbeitsmarkt, ist jedoch nicht für den Zugang zum Erststudium oder Weiterstudium an österreichischen Hochschulen geeignet.
Für die Zeugnisbewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation wird folgende Kostenbeteiligung erhoben:
€150,- für die Bewertung von bis zu zwei Qualifikationen pro Antrag
€200,- für die Bewertung von drei oder mehr Qualifikationen pro Antrag
Mit der Bewertung wird eine Zahlungsbestätigung über die Kostenbeteiligung ausgestellt.